Mit Verstand bei der Sache

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich durch
besondere Sachkunde und durch persönliche Eignung zur Gutachten-
erstattung aus. Dieses wird ihm in einem Bestellungsverfahren beschieden.
Sachverständige sind im vereidigten Fachgebiet zur ständigen Weiterbildung
verpflichtet.

Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen
Sachverhalten Stellung. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig
und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen. Mit Hilfe
von Sachverständigengutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden
oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen
getroffen werden.

Sachverständige werden von Gerichten, Versicherungen oder Privatpersonen
beauftragt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Gutachten beträgt
etwa 14 Tage. Die Bearbeitungszeit hängt wesentlich vom Aufwand für die
Sachverhaltsklärung ab.

Institut für Sachverständigenwesen e.V.

Kontakt

Telefon: +49 (0)33 701 - 90 730
E-Mail: info@gutachterinfo.de